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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Erhält die Zeitung die Anzeigenunterlagen nicht rechtzeitig zum Anzeigenschluß, so ist der Verlag berechtigt, die ihm am besten erscheinenden Unterlagen zur Anzeigengestaltung zu verwenden.

2. Für die Druckqualität überlassener Fotos übernimmt die Zeitung keine Haftung. Die Reproduktion erfolgt stets bestmöglich.

3. Kosten für Fremdarbeiten werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.

4. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" kenntlich gemacht.

5. Der Inserent erhält ein kostenloses Belegexemplar. Probeauszüge vor Erscheinen werden nur im Ausnahmefall in Form von Fotokopien auf schriftlichem Wunsch geliefert. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit zurückgesandter Probeauszüge und der dazu gegebenenfalls vermerkten Korrekturangaben. Wenn der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurückgibt, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigen oder unvollstängigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder einer Ersatzanzeige. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

7. Reklamationen sind nur innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang zulässig.

8. Bei Rücktritt des Auftraggebers von seinem Auftrag werden 50% der Gesamtauftragshöhe der nicht abgenommenen Anzeigen als Schadensersatz fällig, ohne daß der Verlag den Einzelnachweis zu führen hätte.

9. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Anzeigenpreise auch für bereits laufende Aufträge sofort in Kraft.

10. Die Zeitung hat das Recht, von Aufträgen, die in Form und Inhalt gegen geltende Gesetze verstoßen oder zu Bedenken sittlicher oder fachlicher Art Anlaß geben, ohne weitere Begründung Abstand zu nehmen.

1 1. Druckunterlagen hat die Zeitung nur auf besondere Aufforderung seitens des Auftraggebers zurückzugeben. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen.

12. Zahlungsbedingungen: Anzeigenrechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug über 1 4 Tage nach Rechnungsdatum hinaus berechtigen die Zeitung, bei Mehrfachbuchungen von der nächsten Veröffentlichung zurückzutreten oder den Staffelrabatt insgesamt nicht mehr zu gewähren.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin.

Berlin im Oktober 1994